Kanzleiphilosophie
Kanzleiphilosophie der Rechtsanwälte Xenia Weiß, Hermann–Josef Piepenbrock und Dr. jur. Hansjörg Haack

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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft und Kooperation

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Hart in der Sache, milde in der Form.
Kanzleiphilosophie

(Claudio Aquaviva, Oberer des Jesuitenordens, 1543 – 1615)

Unsere Anwälte und Mitarbeiter verstehen sich als
     engagierte Dienstleister,
     Helfer im Recht,
     Verteidiger Ihrer Sache mit Einsatzfreude und Augenmaß,
und schließlich,
     als Zuhörer und Ratgeber mit Herz und Verstand.